Behalte den Überblick, welche Berechnungen und Dokumentationen rund um die Düngeverordnung in Deinem Betrieb vorgeschrieben sind.
Für alle landwirtschaftlichen Betriebe beginnt das Nährstoffmanagement vor dem Aufbringen von Düngemitteln mit der Ermittlung des Nährstoffbedarfs der Kulturpflanze
nach den Vorgaben der Düngeverordnung anhand der standort- und kulturbezogenen Obergrenze.
Mittels des errechneten Nährstoffbedarfs der Kultur, dem untersuchten Nährstoffgehalt des Bodens und der Berechnung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger können sich landwirtschaftliche Betriebe für die Aufnahme oder Abgabe von Wirtschaftsdünger entscheiden.
Beratung durch den Maschinenring
Wir unterstützen Dich bei den Berechnungen und Dokumentationen zum Nährstoffmanagement:
- Berechnung 170 kg N-Regelung: für tierhaltende Betriebe und Betriebe mit Wirtschaftsdüngeraufnahme
- Düngebedarfsermittlungen für jeden Schlag: notwendig vor der ersten Düngergabe
- Jahreszusammenfassung (Anlage 5) : bis 31.03. erstellen!
- Stoffstrombilanz
- Lagerraumberechnung für organische Düngemittel
- Bayerische Länderregelungen zur DÜV: Was trifft für Dich zu: Rote, gelbe und grüne Gebiete.
- Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung: Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Abgabe, Transport und Aufnahme von mehr als 200 to Wirtschaftsdünger pro Jahr
Wir begleiten Dich bei Bedarf auch bei Deinen Anpassungsstrategien, wenn Grenzen der DÜV überschritten sind:
- Innerbetriebliche Reaktionsmöglichkeiten
- Wirtschaftsdüngervermittlung
- Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Falls ein Betrieb seine Lagerkapazitäten nach der novellierten Düngeverordnung überschreitet, bietet sich innerhalb der Nährstoffmanagement-Plattform die Möglichkeit Wirtschaftsdünger abzugeben.
Neben der Nährstoffvermittlung besteht in der Börse auch die Möglichkeit Futtermittel anzubieten oder zuzukaufen.
Du hast Interesse?
Maschinen- u. Betriebshilfsring
Coburg / Kronach / Lichtenfels e.V:
Telefon: 09574/6333-33
E-Mail: