Für die Pflege der ökologischen wertvollen Biotopflächen, aber auch Freistellungen, Neuanlagen von Streuobstwiesen und Obstbaumpflege werden die Maßnahmen zum einen aus der Landschaftspflege- und Naturparkrichtline des Freistaates Bayern gefördert. Weitere Fördermittel kommen aus dem Bundesprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und aus dem EFRE-Programm der EU (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfond)

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